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Warum Makler?

Unterschied Ver­sicherungs­makler - Versicherungsvertreter


Versicherungsvertreter, Mehrfachagent oder Ver­sicherungs­makler?

Für die meisten Menschen sind Versicherungsbedingungen „böhmische Dörfer“. Das ist auch nicht schlimm – schließlich dauert die Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen nicht umsonst drei Jahre.

Der Versicherungsvertreter kann - wenn er über eine qualifizierte Ausbildung verfügt - fachlich helfen und kennt die gesetzlichen beziehungsweise sozialrechtlichen Bedingungen, um Ihren individuellen Vorsorgebedarf zu ermitteln.
Er ist von einem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men damit betraut, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der Vertreter steht damit im Lager des Versicherers und ist sein Erfüllungsgehilfe. Grundlage ist ein Handelsvertretervertrag, der die Beziehungen des Vermittlers mit „seinem“ Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men regelt. Der Handeslvertreter nimmt nach Gesetz die Interessen des vertretenen Unternehmens wahr. Damit geht ein gesetzliches Wettbewerbsverbot einher. Dem Handelsvertreter ist es daher untersagt, in den vom Versicherer betriebenen Versicherungszweigen für Wettbewerber tätig zu werden.
Der Versicherungsvertreter kann nur Produkte eines einzigen Versicherers oder einer Versicherungsgruppe anbieten – die mögen für den ein oder anderen Bereich auch passen. Aber: Dass ein einziger Versicherer alle Bereiche perfekt absichern kann, ist äußerst unwahrscheinlich. Der Vertreter berät potenzielle Kunden ausschließlich in Bezug auf die Produkte des Unternehmens, für das er tätig ist. Häufig werden Versicherungsvertreter daher auch als Ausschließlichkeitsvermitter oder Einfirmenvertreter bezeichnet. Bietet eine andere Gesellschaft ein für den Kunden besser passendes Angebot, wird dieser von dem Vertreter in der Regel nicht darüber in Kenntnis gesetzt.

Der Mehrfachagent ähnelt dem Vertreter, allerdings ist er nicht nur an eines, sondern an mehrere Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men gebunden. Auch er gilt als verlängerter Arm der jeweiligen Gesellschaften. 

Ausschließlich der Ver­sicherungs­makler steht tatsächlich nur an Ihrer Seite. Er wird nur von Ihnen beauftragt, um ein bestimmtes Versicherungsproblem zu lösen. Anders als der Vertreter und der Mehrfachagent ist der Makler an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern allein dem Kunden verpflichtet. Charakteristisch ist also seine Unabhängigkeit. Ähnlich wie ein Anwalt muss er die Interessen des Kunden wahrnehmen. Der Bundesgerichtshof hat den Ver­sicherungs­makler 1985 als treuhänderischen Sachwalter bezeichnet.

Ver­sicherungs­makler darf nur werden, wer im Sinne der Verbraucher bestimmte Voraussetzungen erfüllt und eine Zulassung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer hat. 

Dem Ver­sicherungs­makler steht eine Vielzahl von Versicherern und Tarifen zur Verfügung. So kann er für jeden Bereich das Produkt empfehlen, das am besten zu Ihrem tatsächlichen Bedarf passt. Sie haben immer einen Ansprechpartner, der Sie mit seinem Fachwissen unterstützen kann, den Markt kennt und sich aktiv für Ihre Belange beim Versicherer einsetzt. Der Ver­sicherungs­makler ist nur Ihnen alleine verpflichtet – niemandem sonst.

Manchmal wird aufgrund des ähnlichen Namens der Beruf des Immobilienmaklers mit dem Ver­sicherungs­makler assoziiert. Dieser Vergleich ist jedoch nicht richtig, da der Kunde dem Immobilienmakler eine Provision für eine Vermittlungsleistung zahlen muss. Der Ver­sicherungs­makler erhält vom Kunden keine Vergütung und berät ihn kostenlos. Wie andere Versicherungsvermittler auch, erhält der Makler eine Provision direkt vom Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Für den Kunden entstehen also keine zusätzlichen Kosten, sondern im Gegenteil: Durch die Angebote einer Vielzahl von Gesellschaften - sowie oftmals auch durch Rabatte über Rahmenverträge - kann ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis erreicht werden. 

Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von christlichen Werten. Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Fairness sind für uns das A und O im verantwortlichen Umgang mit unseren Kunden und Partnern. Dazu gehört auch, dass wir die Empfehlung von Versicherungsprodukten völlig unabhängig von der Höhe der Provision aussprechen, die wir vom jeweiligen Versicherer erhalten.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an - kostenlos, ohne Vertreterbesuch, online zu jeder von Ihnen gewünschten Zeit und ohne Verpflichtungen - innerhalb weniger Minuten uns die Informationen zu geben die wir benötigen, um Ihnen einen Überblick über Ihren Absicherungsbedarf zu ermitteln.

Die Fragen und daraus resultierenden Empfehlungen orientieren sich an der DIN SPEC 77222. Diese dient als Basis für eine objektive und standardisierte Finanzanalyse privater Haushalte. An der DIN SPEC haben unter anderem Vertreter der Stiftung Warentest, der Universität Berlin, der Hochschule Ludwigshafen und der Justus-Liebig-Universität in Gießen mitgewirkt.

Fordern Sie Ihren persönlichen Zugang zum Versicherungs-Check-up noch heute an!  

Eine gute Versicherung muss sitzen wir ein Maßanzug. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren individuellen Bedarf zu erkennen und passende Produkte zu empfehlen. Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler bin ich als Sachwalter Ihrer Interessen an Ihrer Seite. Mehr über mich finden Sie unter der Lasche "Über uns".


Versicherungen:
Do it yourself oder qualifizierte Beratung?

 

Versicherungen: Do it yourself oder qualifizierte Beratung?

Versicherungen werden gebraucht: Sie sichern Existenzen, wenn es „kracht“, „überschwemmt“ oder anderweitig zu einem Schaden kommt.

Als Laie wird man nur schwerlich alleine Ideallösungen für seinen Bedarf finden können. Wer es dennoch versucht und ohne qualifizierte Beratung online eine Versicherung abschließt oder sich von einer Wurfsendung zu einem Direktabschluss verleiten lässt merkt im Schadenfall nicht selten, warum man Versicherungen eben nicht "von der Stange" kaufen sollte.  

Oftmals besteht die irrige Annahme, dass Versicherungen einfach über den Preis vergleichbar sind und es reichen würde, wenn bestimmte Merkmale vorhanden sind. Wer hier nicht auf die Feinheiten achtet, wägt sich (und womöglich die ganze Familie) nur in einer trügerischen Sicherheit. 

Hier klicken für Beispiele

Kfz-Versicherung:
Viele Gesellschaften bieten eine Neuwertentschädigung an. Aber für welchen Zeitraum? 12, 24 oder gar 36 Monate nach der Erstzulassung? Nur für Neuwagen oder auch für Tageszulassungen?
Und wie sieht die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge aus?
Beinhaltet die Teilkasko auch eine Deckung bei Schäden durch Lawinen und Murenabgang?
Sind Schäden durch alle Tiere eingeschlossen? Oder nur durch Wild?
Was ist mit Schäden durch Marderbiss? Folgeschäden von Marderbissen sind bei einigen Tarifen nicht enthalten oder nur gedeckelt (z. B. auf 1.000 Euro bis 3.000 Euro). Doch schon die Reparatur des Hochvoltkabel eines Elektroautos kann durchaus 7.000 Euro kosten.
Ist die wichtige Fahrerschutzdeckung enthalten?  

Elementarschaden-Versicherung:
Gilt die Deckung für Überschwemmungen auch bei witterungsbedingten Niederschlägen oder nur bei Überflutungen?
Rückstau: Wenn Sie gegen Rückstauschäden versichert sind aber keine regelmäßig gewartete Rückstausicherung haben, werden Sie nach einem Schaden mit einer bösen Überraschung rechnen müssen. Es sei denn Sie haben sich beim Vertragsabschluss für einen Versicherer entschieden, der diese Anforderungen nicht stellt.

Privat-Haft­pflicht-Versicherung:
Sie haften nach Gesetz unbegrenzt. Reicht Ihre Deckungs­summe? Und was ist, wenn Sie selber geschädigt werden und Ihr Gegenüber weder über eine Privat-Haft­pflicht-Versicherung verfügt noch Sie über eine Klausel, mit der Sie über Ihren eigenen Vertrag eine Entschädigung erhalten können? 

Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung: 
Sind die Ableitungsrohre auf dem Grundstück mitversichert? Besteht ein Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit? Es gibt hier eine Vielzahl von Deckungskonzepten von deren Wahl abhängen kann, ob Sie im Schadenfall alles oder nichts ersetzt bekommen.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen:
Wird nur der Kassenzuschuss verdoppelt? Bezieht sich die Deckung nur auf Labor- oder auch auf Arztleistungen? Werden Altersrückstellungen gebildet? 

Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung:
Werden die Kosten für einen medizinisch sinnvollen oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen? 

Unfall­ver­si­che­rung:
Haben Sie die Versicherungssumme richtig ermittelt und dabei die Progression berücksichtigt und ist Ihnen bewusst, wie hoch (oder niedrig) bei einer Teilinvalidität die Leistung ist? Rechnet Ihr Versicherer Vorerkrankungen an?

Es gibt noch viele weitere Beispiele. In jeder Versicherungssparte gilt es auf Feinheiten zu achten. Hier helfen wir Ihnen, dass für Sie passende Produkt zu finden. Unabhängig und ohne Mehrkosten.


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