Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.
Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.
Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.
Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.
Typenklassen in der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.
Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.
Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.
Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.
Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.
Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.
Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.
Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.
Obwohl die Kfz-Versicherung ein Massenmarkt ist, gleicht kaum ein Vertrag dem anderen. Denn: Der jeweilige Beitrag orientiert sich an vielen Faktoren, unter anderem am individuellen Risiko. Um das zu bestimmen, berücksichtigen die Versicherungen verschiedene Risikomerkmale.
Jede Versicherung kalkuliert ihre Tarife und die Beitragshöhen anders: Manche Unternehmen geben Rabatte für bestimmte Berufsgruppen oder Kunden mit mehreren Verträgen, wieder andere nehmen mehr Geld, wenn das Auto auf der Straße steht und nicht in der Garage parkt. Den endgültigen Beitrag einer Kfz-Versicherungspolice bestimmen viele Faktoren – das Wettbewerbsumfeld und die Marketing-Strategie der Versicherer ebenso wie die Erwartung, welche Schäden mit einem versicherten Fahrzeug verursacht werden.
Diese Risikomerkmale werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterschieden:
Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanzen der über 400 Zulassungsbezirke wider. Entscheidend ist dafür nicht, wo ein Unfall passiert oder ein anderer Kasko-Schaden entstanden ist, sondern in welchem der Zulassungsbezirke der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat. Je besser die Schadenbilanz des Bezirks, desto niedriger die Einstufung in der Regionalklasse.
Die Typklassen ergeben sich aus den Schaden- und Unfallbilanzen der insgesamt fast 32.000 einzelnen Modelle. Automodelle mit wenig Schäden bzw. geringen Reparaturkosten werden in niedrige Typklassen eingeordnet, viele Schäden und hohe Versicherungsleistungen führen zu hohen Typklassen.
Hier finden Sie die Typklasse Ihres Fahrzeugs heraus: dieversicherer.de
Je mehr Kilometer ein Auto auf der Straße zurücklegt, desto größer ist das Risiko, dass das Fahrzeug z. B. in einen Unfall verwickelt ist. Das entspricht nicht nur der Intuition, sondern spiegelt sich auch in den Schadenbilanzen der Autoversicherer wieder. Als Faustregel gilt daher: Wer weniger unterwegs ist, fährt günstiger als ein Vielfahrer.
Wer unfallfrei fährt, profitiert davon über den sogenannten Schadenfreiheitsrabatt . Mit jedem unfallfreien Jahr verbessert sich die Einstufung um eine Klasse. Und: Wer einen Schaden verursacht, fällt nicht sofort auf den Ausgangswert zurück. Je nach erreichter Schadenfreiheitsklasse werden auch nach einem Unfall weiterhin schadenfreie Jahre anerkannt. Im Endeffekt profitieren mit zunehmendem Alter also fast alle Autofahrer von ihrer jahrelangen Fahrerfahrung – am meisten natürlich diejenigen, die keine Unfälle verursachen.
Die Entscheidung, nicht jeden ans Steuer seines Wagens zu lassen, kann den Versicherungsbeitrag senken. Zahl, Alter und Geschlecht der Fahrer wirken sich auf den Beitrag aus.
Die Statistik des GDV zeigt, dass junge und ältere Fahrer im Schnitt mehr Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko-Schäden verursachen als Fahrer mittleren Alters. Daher gibt es das Risikomerkmal "Nutzeralter".
Dass ein Auto im Laufe der Zeit älter wird, ist für dieses Risikomerkmal unerheblich. Entscheidend ist eine andere Frage: War das Auto fabrikneu bzw. ein noch junger Gebrauchtwagen, als der aktuelle Halter es gekauft hat? Oder war das Fahrzeug schon älter? Die Statistiken des GDV zeigen, dass Fahrer von Autos, die als Neuwagen oder junge Gebrauchtwagen gekauft wurden, weniger Schäden verursachen als der Durchschnitt. Werden Fahrzeuge in höherem Alter gekauft, verursachen deren Fahrer hingegen überdurchschnittlich viele Schäden.
In den meisten Fällen schließt der Halter eines Fahrzeuges auch die Kfz-Versicherung ab. Neben diesem Normalfall unterscheiden die GDV-Statistiker im Risikomerkmal „Fahrzeughalter“ noch zwei weitere Konstellationen: In der einen wird die Kfz-Versicherung für das Auto des Partners bzw. der Partnerin abgeschlossen, in der anderen für das Auto einer dritten Person – im letzten Fall kommt es zu überdurchschnittlich vielen Schäden.
Mit dem Risikomerkmal „Tarifgruppe“ unterscheiden die Statistiker des GDV die Schadenbilanzen von Landwirten sowie Beamten und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes von allen anderen Autofahrern. Das Ergebnis: Landwirte und öffentlich Bedienstete verursachen vergleichsweise etwas weniger Schäden als der durchschnittliche Autofahrer. Viele Versicherer differenzieren auch nach weiteren Berufsgruppen.
Für die Kasko-Versicherungen ihrer Autos können Versicherte in aller Regel eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Auch hier gilt eine einfache Faustregel: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird der Beitrag. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in der Regel keine Selbstbeteiligung – der Versicherer übernimmt den Schaden des Unfallgegners stets in voller Höhe.
Zusätzlich fließen häufig auch weitere Merkmale in die Kalkulation ein:
Im Verbraucherportal des GDV finden Sie weitere Informationen: GDV Verbraucherportal dieversicherer.de
Alljährlich zwischen Oktober und Dezember überlegen viele Versicherungsnehmer/-innen, ihren Kfz-Versicherungstarif oder auch den Versicherer zu wechseln. Die Anfragen sind so zahlreich, dass die Branche hier vom sogenannten "Herbssturm" spricht. Nahezu täglich finden sich in den Medien Berichte, die dazu ermuntern. Hierbei wird oft auf Musterberechnungen Bezug genommen, die sich an Mindestkritier... [ mehr ]